Stefan Schenk mit Petitionsplakat

Worum es beim #SportparkFürALLE geht!

Der Berliner Sport wirbt gemeinsam für den geplanten Umbau des gesamten #Jahnsportpark zum #InklusionsSportpark. Damit ALLE Berliner*innen #barrierefrei Sport treiben oder geniessen können! 

Dafür brauchen die Berliner*innen mit Behinderung als Sportler*innen, Zuschauende und Mitarbeitende den #InklusionsSportpark (Achtung: Wortspiel!) inklusive StadionNeubau. Denn nur mit einem StadionNeubau kann der #SportparkFürALLE wirklich ein Sportpark für ALLE werden und ein Vorbild für voll barrierefreie Sportanlagen in Berlin und Deutschland!

Es gibt einen großen Unterschied zwischen einem umgebauten #Jahnstadion mit gesetzlichen Mindeststandards der #Barrierefreiheit und dem, in der Petition des Berliner Sports, geforderten inklusiven StadionNeubau: den Art.30, Abs.5 der #UNBRK! Insbesondere hier geht es nicht nur um z.B. auf dem vorgesehenen Rollstuhlplatz am Rande des Stadions dabeizusein, sondern mit den Freunden gemeinsam das Spiel zu erleben und das Spiel in der Pause bei einer Stadionwurst gemeinsam zu diskutieren.

Dafür wurden bereits 2019 im iterativen Prozess zur Festlegung der Bedarfe bei einem StadionNeubau Menschen mit Behinderungen frühzeitig und intensiv eingebunden. Das plant der Bauherr, die Senatsverwaltung für Inneres und Sport, auch weiterhin zu tun. So beantwortete Staatssekretär für Sport, Alexander Dzembritzki, in der schriftlichen Anfrage des Abgeordneten Statzkowski (Drucksache 18/523) die Frage 4. „Inwieweit strebt der Senat von Berlin den Bau eines barrierefreien Stadions und des Sportparks für
Sportler und Sportlerinnen sowie für die Zuschauer an?“ so:
„Zu 4.: Ziel des Ersatzbauvorhabens ist eine insgesamt inklusive Sportanlage. Dies umfasst
Barriefreiheit für Sporttreibende, Besuchende und Mitarbeitende in allen Bereichen der
Sportanlage. Die Nutzung für Menschen mit Behinderung soll nicht auf Teilbereiche
der Sportanlagen, der Besucherbereiche und der Arbeitsräume beschränkt bleiben.
Ziel ist eine vollumfängliche Teilhabe an Freizeit- und Sportaktivitäten im Sinne von
Artikel 30 Absatz 5 UN-Behindertenrechtskonvention zu ermöglichen.

Der Inklusionsansatz des Senats geht über bauliche Barrierefreiheit für Menschen mit
Behinderungen hinaus. Die Schaffung einer Inklusionssportanlage bedeutet, dass in
der Sportanlage alle Menschen mit und ohne Behinderungen unabhängig von Alter,
Geschlecht, sexueller Orientierung, persönlichen Fähigkeiten oder Vereinsbindung
gleichberechtigt an der Sportausübung und an Sportveranstaltungen teilnehmen
können.“

Dem ist Nichts hinzuzufügen und sollte 1:1 unter der weiteren Beteiligung von Expert*innen in eigener Sache umgesetzt werden. Jetzt!